Flugmedizinische Untersuchungen
in unserer Hausarztpraxis in Ulm-Einsingen
In unserer Hausarztpraxis führen wir flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen Klasse II und LAPL für Privatpiloten durch. Daneben dürfen wir auch für Flugbegleiter/innen ein Tauglichkeitszeugnis ausstellen.
Terminvereinbarung
- Kontaktieren Sie uns bitte möglichst vier Wochen vor Ihrem Terminwunsch telefonisch oder per E-Mail (flieger@hausarztpraxis-einsingen.de).
- Nutzen Sie hierbei die 45-Tage-Regelung aus. Sie können somit 10 Wochen vor Ablauf Ihres Tauglichkeitszeugnisses einen Termin vereinbaren und hierduch vermeiden, dass im Fall einer unerwartet notwendigen Untersuchung Ihre Tauglichkeit abläuft und Sie nicht fliegen können.
Notwendige Unterlagen
- Senden Sie uns alle notwendigen Unterlagen zwei Wochen vor der geplanten Untersuchung per E-Mail oder per Post zu.
- Bringen Sie zu Ihrer Untersuchung bitte immer ihre Versichertenkarte mit. Hiermit können wir Ihre Daten in unserem Praxisverwaltungssystem hinterlegen.
- Erstuntersuchung
- Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses - Hier klicken - Ausfüllen als PDF / Hier klicken - Ausfüllen von Hand
- Augenärztlicher Untersuchungsbericht - Hier klicken
- Personalausweis
- Hinweise/Erklärung zur flugmedizinischen Untersuchung - Hier klicken
- sofern vorhanden - für die Untersuchung relevante medizinische Befunde
- Verlängerung einer bestehenden Tauglichkeit
- Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses - Hier klicken - Ausfüllen als PDF / Hier klicken - Ausfüllen von Hand
- Letztes Tauglichkeitszeugnis
- Fluglizenz/ Flugschein
- sofern vorhanden - für die Untersuchung relevante medizinische Befunde
- Brillenträger (Brille zur Untersuchung mitbringen.)
- aktueller Brillenpass/ -verordnung
- augenärztlicher Untersuchungsbericht - Hier klicken
- bei Erstverordnung einer Sehhilfe
- bei Änderung der Brillenstärke
- bei Augenerkrankung, -verletzung oder -operation
- Verlängerung einer bestehenden Tauglichkeit - bei der ersten Untersuchung in unserer Praxis
- wie oben - Punkt 1-5
- Personalausweis
- Hinweise/Erklärung zur flugmedizinischen Untersuchung - Hier klicken
- Besonderheiten bei der Erstuntersuchung/ Verlängerung einer bestehenden Tauglichkeit
- IFR-Piloten - Reintonaudiometrie vom HNO-Arzt
- bei Erstuntersuchung
- bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres alle 5 Jahre
- danach alle 2 Jahre
Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur bei vollständig ausgefüllten Anträgen die Lizenz ausstellen oder verlängern können.